Norm
KBGG §24 Abs2Rechtssatz
Die Beschränkung auf eine lediglich in Österreich (und nicht auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat) ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ist als unionsrechtswidrig zu qualifizieren und daher unbeachtet zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130428Im RIS seit
23.12.2015Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024