Rechtssatz
Die zum Zeitpunkt der Übergabe bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung, also die bloß befürchtete, aber nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung, ist kein Rechtsmangel.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Diesel-Abgasskandal, Abschalteinrichtung, Rechtsmangel, ThermofensterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134605Im RIS seit
16.01.2024Zuletzt aktualisiert am
30.09.2024