RS OGH 2024/6/25 3Ob40/23p; 2Ob111/23x; 9Ob55/23p; 9Ob53/23v; 6Ob116/23m; 8Ob70/23m; 1Ob104/23k; 5Ob

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Veröffentlicht am 25.06.2024
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Rechtssatz

Die zum Zeitpunkt der Übergabe bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung, also die bloß befürchtete, aber nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung, ist kein Rechtsmangel.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Diesel-Abgasskandal, Abschalteinrichtung, Rechtsmangel, Thermofenster

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134605

Im RIS seit

16.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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