Norm
ABGB §473Rechtssatz
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben, und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126482Im RIS seit
14.02.2011Zuletzt aktualisiert am
13.08.2024