Norm
FPG §114 Abs1Rechtssatz
Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht Paragraph 114, Absatz eins, FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131308Im RIS seit
26.04.2017Zuletzt aktualisiert am
27.08.2024