Norm
Klipp & Klar 2010 Art6.1Rechtssatz
Erfrierungen sind zwar Gesundheitsschädigungen, aber keine Unfallereignisse, da sie allmählich anstatt „plötzlich“ auftreten. Sie können daher nur unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie durch ein Unfallereignis verursacht wurden.
Anmerkung
Unfallbegriff, allmähliche Einwirkungen, Plötzlichkeit, WetterEntscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131134Im RIS seit
03.02.2017Zuletzt aktualisiert am
08.10.2024