RS OGH 2024/8/28 7Ob79/16t; 7Ob32/17g; 7Ob66/20m; 7Ob107/24x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2024
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Norm

Klipp & Klar 2010 Art6.1
VersVG §179

Rechtssatz

Erfrierungen sind zwar Gesundheitsschädigungen, aber keine Unfallereignisse, da sie allmählich anstatt „plötzlich“ auftreten. Sie können daher nur unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie durch ein Unfallereignis verursacht wurden.

Anmerkung

Unfallbegriff, allmähliche Einwirkungen, Plötzlichkeit, Wetter

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131134

Im RIS seit

03.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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