Norm
MRK Art10 VI3eRechtssatz
Den Betreiber einer Website, auf der Nutzer Kommentare posten können, trifft eine Verpflichtung, Schädigungen des guten Rufs Dritter zu schützen. Er muss angemessene Maßnahmen setzen um zu verhindern, dass rufschädigende Äußerungen öffentlich gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2013:RS0130692Im RIS seit
23.05.2016Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024