Norm
SMG §27 Abs1Rechtssatz
Vorschriftswidriges Überlassen von Suchtmitteln (im Sinn einer Übertragung der Verfügungsgewalt an eine Person, die vorher noch keinen Gewahrsam an der Substanz hatte) ist unabhängig davon strafbar, ob eine konkrete Gefahr des Missbrauchs der übergebenen Substanz durch den Übernehmer oder Dritte und ein darauf gerichteter Vorsatz des Täters bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130720Im RIS seit
02.06.2016Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024