RS OGH 2024/10/23 7Ob210/14d; 7Ob180/18y; 7Ob153/24m

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Veröffentlicht am 23.10.2024
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Rechtssatz

Allgemein übliche, das Durchschnittsrisiko kennzeichnende Gefahrenerhöhungen und solche, deren Unterstellung unter die §§ 23 ff VersVG den Versicherungsschutz der Mehrzahl der Versicherungsnehmer erheblich entwerten würde, sind mitversichert (so auch schon 7 Ob 314/00b).Allgemein übliche, das Durchschnittsrisiko kennzeichnende Gefahrenerhöhungen und solche, deren Unterstellung unter die Paragraphen 23, ff VersVG den Versicherungsschutz der Mehrzahl der Versicherungsnehmer erheblich entwerten würde, sind mitversichert (so auch schon 7 Ob 314/00b).

Entscheidungstexte

  • RS0130147">7 Ob 210/14d
    Entscheidungstext OGH 12.03.2015 7 Ob 210/14d
    Veröff: SZ 2015/17
  • RS0130147">7 Ob 180/18y
    Entscheidungstext OGH 31.10.2018 7 Ob 180/18y
    Auch; Beisatz: Hier: Ausweitung einer hobbymäßigen (Abfindungsbrennerei) zu einer gewerblichen Tätigkeit (Ginbrennerei). ABS 1994. (T1)
  • RS0130147">7 Ob 153/24m
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 7 Ob 153/24m
    Beisatz: Hier: Batteriespeicher für eine Fotovoltaikanlage, bestehend aus einer Serienparallelschaltung von rund 60 „Autobatterien“, die unsachgemäß zusammengefügt wurden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130147

Im RIS seit

10.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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