Norm
HeimAufG §3Rechtssatz
Mangels gesetzlicher Grundlage darf ein Mitarbeiter eines von der Krankenanstalt beauftragten Sicherheitsdienstes keine Pflegemaßnahmen wie das Festhalten eines Kranken setzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
private Sicherheitsfirma; Security; gewerblicher Sicherheitsdienst; BewachungsunternehmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129749Im RIS seit
22.12.2014Zuletzt aktualisiert am
16.12.2024