RS OGH 2024/12/17 10ObS50/12v; 10ObS86/16v; 10ObS81/19p; 10ObS97/20t; 10ObS180/21z; 10ObS71/22x; 10O

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Veröffentlicht am 17.12.2024
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Norm

ASVG idF BGBl I 2010/111 §255 Abs2

Rechtssatz

Die Hälfteregelung des § 255 Abs 2  Satz 3 ASVG, nach der eine versicherte Person Berufsschutz auch bei Nichterreichen des 15-jährigen Rahmenzeitraums erlangen kann, ist dann nicht anzuwenden, wenn diese Versicherte trotz ihres erstmaligen Eintritts in das Berufsleben mehr als 15 Jahre vor dem Stichtag aufgrund einer erst späten Ablegung einer Lehrabschlussprüfung (hier: mit 45 Jahren) weniger als 15 Jahre (hier: fünf Jahre) in ihrem erlernten Beruf tätig war.Die Hälfteregelung des Paragraph 255, Absatz 2,  Satz 3 ASVG, nach der eine versicherte Person Berufsschutz auch bei Nichterreichen des 15-jährigen Rahmenzeitraums erlangen kann, ist dann nicht anzuwenden, wenn diese Versicherte trotz ihres erstmaligen Eintritts in das Berufsleben mehr als 15 Jahre vor dem Stichtag aufgrund einer erst späten Ablegung einer Lehrabschlussprüfung (hier: mit 45 Jahren) weniger als 15 Jahre (hier: fünf Jahre) in ihrem erlernten Beruf tätig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127798

Im RIS seit

10.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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