RS OGH 2024/12/17 10ObS50/12v; 10ObS86/16v; 10ObS81/19p; 10ObS97/20t; 10ObS180/21z; 10ObS71/22x; 10O

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Veröffentlicht am 17.12.2024
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Norm

ASVG idF BGBl I 2010/111 §255 Abs2

Rechtssatz

Die Hälfteregelung des § 255 Abs 2  Satz 3 ASVG, nach der eine versicherte Person Berufsschutz auch bei Nichterreichen des 15-jährigen Rahmenzeitraums erlangen kann, ist dann nicht anzuwenden, wenn diese Versicherte trotz ihres erstmaligen Eintritts in das Berufsleben mehr als 15 Jahre vor dem Stichtag aufgrund einer erst späten Ablegung einer Lehrabschlussprüfung (hier: mit 45 Jahren) weniger als 15 Jahre (hier: fünf Jahre) in ihrem erlernten Beruf tätig war.Die Hälfteregelung des Paragraph 255, Absatz 2,  Satz 3 ASVG, nach der eine versicherte Person Berufsschutz auch bei Nichterreichen des 15-jährigen Rahmenzeitraums erlangen kann, ist dann nicht anzuwenden, wenn diese Versicherte trotz ihres erstmaligen Eintritts in das Berufsleben mehr als 15 Jahre vor dem Stichtag aufgrund einer erst späten Ablegung einer Lehrabschlussprüfung (hier: mit 45 Jahren) weniger als 15 Jahre (hier: fünf Jahre) in ihrem erlernten Beruf tätig war.

Entscheidungstexte

  • RS0127798">10 ObS 50/12v
    Entscheidungstext OGH 03.05.2012 10 ObS 50/12v
  • RS0127798">10 ObS 86/16v
    Entscheidungstext OGH 19.07.2016 10 ObS 86/16v
    Beisatz: Gegen eine solche einschränkende Auslegung der Ausnahmeregelung des § 255 Abs 2 Satz 3 ASVG gegenüber der Grundregel des § 255 Abs 2 ASVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (T1)
  • RS0127798">10 ObS 81/19p
    Entscheidungstext OGH 25.06.2019 10 ObS 81/19p
  • RS0127798">10 ObS 97/20t
    Entscheidungstext OGH 01.09.2020 10 ObS 97/20t
    Vgl; Beisatz: Der Beobachtungszeitraum des § 255 Abs 2 Satz 3 ASVG beginnt mit dem Abschluss der ersten Ausbildung und es sind zwecks Beurteilung der Erfüllung der entsprechenden Pflichtversicherung alle berufsschutzbegründenden Tätigkeiten zusammenzurechnen. (T2)
    Beisatz: Hier: Abschluss der Lehre zum Elektroanlagentechniker und nach drei Monaten Tätigkeit als Elektroanlagentechniker Beginn einer Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger. (T3)
  • RS0127798">10 ObS 180/21z
    Entscheidungstext OGH 20.04.2022 10 ObS 180/21z
    Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2
  • RS0127798">10 ObS 71/22x
    Entscheidungstext OGH 28.07.2022 10 ObS 71/22x
    Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2
  • RS0127798">10 ObS 124/24v
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 17.12.2024 10 ObS 124/24v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127798

Im RIS seit

10.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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