Norm
IO §141Rechtssatz
Gegen einen Beschluss des Rekursgerichts, mit dem lediglich die a?limine?Zurückweisung eines Schuldnerantrags auf Abschluss eines Sanierungsplans aufgehoben wurde, steht weder dem Insolvenzverwalter, noch einem einzelnen Insolvenzgläubiger der Revisionsrekurs zu.
Anmerkung
Bem: Richtigstellung des RS-Textes im Sinn der Entscheidung im Oktober 2012.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127774Im RIS seit
13.06.2012Zuletzt aktualisiert am
03.03.2025