Norm
ABGB §932Rechtssatz
Die Beweislast für die Behauptung, die Verbesserung eines Mangels habe zu anderen Mängeln geführt, trifft den Übernehmer. Ist im Fahrzeug des Übernehmers aber eine verbotene Abschalteinrichtung (Thermofenster) verbaut, trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass eine solche Einrichtung unter die Verbotsausnahme nach Art 5 Abs 2 Satz 2 lit a der VO 715/2007 fällt.Die Beweislast für die Behauptung, die Verbesserung eines Mangels habe zu anderen Mängeln geführt, trifft den Übernehmer. Ist im Fahrzeug des Übernehmers aber eine verbotene Abschalteinrichtung (Thermofenster) verbaut, trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass eine solche Einrichtung unter die Verbotsausnahme nach Artikel 5, Absatz 2, Satz 2 Litera a, der VO 715/2007 fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134458Im RIS seit
26.09.2023Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025