Norm
StPO §43 Abs3Rechtssatz
Derjenige Hofrat des Obersten Gerichtshofs, der als Senatsmitglied des Oberlandesgerichts an der mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angefochtenen Entscheidung beteiligt war, ist im Verfahren über diese Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124109Im RIS seit
08.11.2008Zuletzt aktualisiert am
17.04.2025