Norm
ABGB §275 Z1Rechtssatz
Rechtliche Fachkenntnisse für die Besorgung von Angelegenheiten eines Betroffenen werden in der Regel für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten (insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen) oder für den Abschluss komplizierter Verträge erforderlich sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134777Im RIS seit
04.06.2024Zuletzt aktualisiert am
08.04.2025