Norm
FinStrG §33 Abs1Rechtssatz
Bei auf zu veranlagende Abgaben bezogenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 StGB ist Tatzeitpunkt gegebenenfalls jener der Abgabe der unrichtigen Jahressteuererklärung, im Fall des Unterlassens der Abgabe einer Jahressteuererklärung bis zum gesetzlich vorgesehenen Endzeitpunkt eben dieser.Bei auf zu veranlagende Abgaben bezogenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, StGB ist Tatzeitpunkt gegebenenfalls jener der Abgabe der unrichtigen Jahressteuererklärung, im Fall des Unterlassens der Abgabe einer Jahressteuererklärung bis zum gesetzlich vorgesehenen Endzeitpunkt eben dieser.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130140Im RIS seit
07.08.2015Zuletzt aktualisiert am
20.03.2025