Norm
GBG §61 ARechtssatz
Voraussetzung für eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers.Voraussetzung für eine Löschungsklage nach Paragraphen 61, ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126087Im RIS seit
01.09.2010Zuletzt aktualisiert am
16.06.2025