RS OGH 2025/2/26 5Ob233/09i; 5Ob24/11g; 8Ob107/14i; 8Ob101/14g; 3Ob31/15b; 8Ob48/15i; 2Ob195/14m; 5O

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Veröffentlicht am 26.02.2025
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Norm

GBG §61 A

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers.Voraussetzung für eine Löschungsklage nach Paragraphen 61, ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126087

Im RIS seit

01.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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