RS OGH 2025/2/26 15Ns105/15g; 15Ns6/16z; 14Os102/21p; 15Os147/21p; 14Ns23/22a; 14Os23/22a; 15Os22/22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2025
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Vermögensschaden tritt bei einer Überweisung von einem Bankkonto auf ein anderes bereits bei Abbuchung vom Konto des Auftraggebers und nicht erst durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ein; letztere bewirkt nur die - kein Tatbestandserfordernis des Betrugs darstellende - Bereicherung des Täters.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130479

Im RIS seit

18.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten