Norm
JN §47Rechtssatz
Nach § 16 Abs 2 Z 1RPflG sind „Berichte an vorgesetzte Behörden" auch im Wirkungskreis des Rechtspflegers dem Richter vorbehalten. Darunter fallen nicht nur Vorlageberichte iSv § 179 Geo, sondern auch Ersuchen um Entscheidung eines Kompetenzkonflikts nach § 47 JN.Nach Paragraph 16, Absatz 2, Ziffer eins R, P, f, l, G, sind „Berichte an vorgesetzte Behörden" auch im Wirkungskreis des Rechtspflegers dem Richter vorbehalten. Darunter fallen nicht nur Vorlageberichte iSv Paragraph 179, Geo, sondern auch Ersuchen um Entscheidung eines Kompetenzkonflikts nach Paragraph 47, JN.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125601Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
17.04.2025