Norm
AußStrG 2005 §178 Abs1 Z3Rechtssatz
Ein mit dem Hinweis auf ein Erbteilungsübereinkommen gefasster rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss ist taugliche Grundlage für die Verbücherung des damit dokumentierten Eigentumsübergangs an die Erben; der Vorlage des Erbteilungsübereinkommens bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124538Im RIS seit
25.12.2008Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025