Norm
MRK Art6 Abs3 litd IV4Rechtssatz
Ein Anspruch des Angeklagten, das ihm durch § 249 Abs 1 StPO eingeräumte Fragerecht in bestimmter Form wahrzunehmen, ist weder aus dieser Bestimmung, noch aus Art 6 Abs 3 lit d MRK abzuleiten.Ein Anspruch des Angeklagten, das ihm durch Paragraph 249, Absatz eins, StPO eingeräumte Fragerecht in bestimmter Form wahrzunehmen, ist weder aus dieser Bestimmung, noch aus Artikel 6, Absatz 3, Litera d, MRK abzuleiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126900Im RIS seit
30.06.2011Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025