Norm
UGB §275 Abs2Rechtssatz
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des Paragraph 275, Absatz 2, UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131576Im RIS seit
06.09.2017Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025