RS OGH 2025/4/25 10ObS55/11b; 10ObS16/14x; 5Ob42/22w; 8Ob32/25a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2025
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Form einer Eheschließung im Ausland ist nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung (§ 16 Abs 2 IPRG). Die Form von Auslandseheschließungen muss entweder dem Personalstatut jedes Verlobten oder der Ortsform entsprechen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist der des Eheschließungsakts. Die Berufung des Ortsrechts ist als Sachnormverweisung ausgestaltet. Ist die Ortsform erfüllt, so sind die Personalstatute unbeachtlich.Die Form einer Eheschließung im Ausland ist nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung (Paragraph 16, Absatz 2, IPRG). Die Form von Auslandseheschließungen muss entweder dem Personalstatut jedes Verlobten oder der Ortsform entsprechen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist der des Eheschließungsakts. Die Berufung des Ortsrechts ist als Sachnormverweisung ausgestaltet. Ist die Ortsform erfüllt, so sind die Personalstatute unbeachtlich.

Entscheidungstexte

  • RS0127050">10 ObS 55/11b
    Entscheidungstext OGH 28.06.2011 10 ObS 55/11b
    Veröff: SZ 2011/81
  • RS0127050">10 ObS 16/14x
    Entscheidungstext OGH 25.03.2014 10 ObS 16/14x
    nur: Die Form einer Eheschließung im Ausland ist nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung (§ 16 Abs 2 IPRG). (T1)
  • RS0127050">5 Ob 42/22w
    Entscheidungstext OGH 01.12.2022 5 Ob 42/22w
    nur T1
  • RS0127050">8 Ob 32/25a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.04.2025 8 Ob 32/25a
    Beisatz nur wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127050

Im RIS seit

06.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten