RS OGH 2025/4/29 2Ob89/12w; 7Ob37/19w; 2Ob153/24z

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Veröffentlicht am 29.04.2025
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Rechtssatz

Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine) verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen (etwa Auslegestützen), die seine Fortbewegung blockieren, vorübergehend aufgehoben wird und es in einer artfremden, mit den typischen Funktionen des Fahrzeugs in keinem Zusammenhang stehenden Weise eingesetzt wird.

Entscheidungstexte

  • RS0128780">2 Ob 89/12w
    Entscheidungstext OGH 21.02.2013 2 Ob 89/12w
    Beisatz: Hier: Elektrohubstapler in fahrzeugtypischer Vorwärtsbewegung - keine ortsgebundene Kraftquelle. (T1)
  • RS0128780">7 Ob 37/19w
    Entscheidungstext OGH 28.08.2019 7 Ob 37/19w
    Beisatz: Hier: Verwendung eines Staplerteleskoparms samt Arbeitskorb zur Kirschenernte. (T2)
  • RS0128780">2 Ob 153/24z
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.04.2025 2 Ob 153/24z
    Beisatz: Hier: Fertigbeton wurde von einem Betonmischfahrzeug über eine Rutsche in den Trichter eines Betonpumpenfahrzeugs geleitet und von diesem durch einen Schlauch zur Schalsteinmauer gepumpt. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128780

Im RIS seit

24.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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