Norm
AKHB 2015 Art8Rechtssatz
Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine) verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen (etwa Auslegestützen), die seine Fortbewegung blockieren, vorübergehend aufgehoben wird und es in einer artfremden, mit den typischen Funktionen des Fahrzeugs in keinem Zusammenhang stehenden Weise eingesetzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128780Im RIS seit
24.06.2013Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025