Norm
VAG §18 Abs4Rechtssatz
Ein über die nach § 18b Abs 2 Z 2 VAG jährlich vom Versicherer zu erstattende Mitteilung des Stands der Gewinnbeteiligung hinausgehender Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rechnungslegung besteht auch nach der VAG-Novelle 1994 nicht.Ein über die nach Paragraph 18 b, Absatz 2, Ziffer 2, VAG jährlich vom Versicherer zu erstattende Mitteilung des Stands der Gewinnbeteiligung hinausgehender Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rechnungslegung besteht auch nach der VAG-Novelle 1994 nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124675Im RIS seit
29.05.2009Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025