Norm
EO §382 Abs1 Z8 litaRechtssatz
Gegenstand einer Provisorialmaßnahme nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO ist der einstweilige angemessene und nicht bloß der notwendige Unterhalt. Es handelt sich um eine besondere einstweilige Verfügung, die dem Berechtigten einen in der Regel endgültig zustehenden Unterhalt zuerkennt, wobei die materiell?rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs im Haupt? und im Provisorialverfahren gleich sind.Gegenstand einer Provisorialmaßnahme nach Paragraph 382, Absatz eins, Ziffer 8, Litera a, EO ist der einstweilige angemessene und nicht bloß der notwendige Unterhalt. Es handelt sich um eine besondere einstweilige Verfügung, die dem Berechtigten einen in der Regel endgültig zustehenden Unterhalt zuerkennt, wobei die materiell?rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs im Haupt? und im Provisorialverfahren gleich sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127789Im RIS seit
02.07.2012Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025