Norm
StGB §107bRechtssatz
Die Eignung der Gewalthandlungen, die Lebensführungsfreiheit des Opfers gravierend zu beeinträchtigen, ist eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132824Im RIS seit
13.11.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2025