Norm
StGB §278 Abs3Rechtssatz
Für die Strafbarkeit des zweiten und dritten Falls des § 278 Abs 3 StGB fordert das Gesetz in subjektiver Hinsicht Wissentlichkeit hinsichtlich der organisationsbezogenen oder deliktsbezogenen Förderung (§ 278 Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB).Für die Strafbarkeit des zweiten und dritten Falls des Paragraph 278, Absatz 3, StGB fordert das Gesetz in subjektiver Hinsicht Wissentlichkeit hinsichtlich der organisationsbezogenen oder deliktsbezogenen Förderung (Paragraph 278, Absatz 3, zweiter und dritter Fall StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124903Im RIS seit
19.02.2009Zuletzt aktualisiert am
10.07.2025