RS OGH 2025/6/24 5Ob102/23w; 1Ob15/25z

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Veröffentlicht am 24.06.2025
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Rechtssatz

Die Unzulässigkeit der Ersitzung des Eigentums an Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstücks nach § 50 VermG steht der Ersitzung einer bloßen Dienstbarkeit nicht entgegen.Die Unzulässigkeit der Ersitzung des Eigentums an Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstücks nach Paragraph 50, VermG steht der Ersitzung einer bloßen Dienstbarkeit nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • RS0134690">5 Ob 102/23w
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.02.2024 5 Ob 102/23w
  • RS0134690">1 Ob 15/25z
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.06.2025 1 Ob 15/25z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134690

Im RIS seit

20.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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