RS OGH 2025/7/10 10ObS148/20t; 10ObS121/21y; 10ObS22/24v; 10ObS86/24f; 10ObS26/25h

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Veröffentlicht am 10.07.2025
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Norm

HOG §1 Abs1
  1. HOG § 1 heute
  2. HOG § 1 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2023
  3. HOG § 1 gültig von 01.07.2017 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2018
  4. HOG § 1 gültig von 01.07.2017 bis 30.06.2017

Rechtssatz

Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal „im Rahmen einer Unterbringung“ nach § 1 Abs 1 HOG ist im Falle einer Klägerin, die als „Lehrling“ in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal „im Rahmen einer Unterbringung“ nach Paragraph eins, Absatz eins, HOG ist im Falle einer Klägerin, die als „Lehrling“ in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.

Entscheidungstexte

  • RS0133504">10 ObS 148/20t
    Entscheidungstext OGH 19.01.2021 10 ObS 148/20t
    Veröff: SZ 2021/2
  • RS0133504">10 ObS 121/21y
    Entscheidungstext OGH 13.09.2021 10 ObS 121/21y
    Vgl; Beisatz: Hier: Besuch einer Ganztagesschule/Halbinternat; Tatbestand „im Rahmen einer Unterbringung“ nach § 1 Abs 1 HOG nicht erfüllt. (T1)
  • RS0133504">10 ObS 22/24v
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 12.03.2024 10 ObS 22/24v
    Beisatz: Hier: Missbrauch durch Kirchenangehörige während 14-tägigem Zeltlager; Tatbestand "im Rahmen einer Unterbringung" nach § 1 Abs 1 HOG nicht erfüllt. (T2)
  • RS0133504">10 ObS 86/24f
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 13.08.2024 10 ObS 86/24f
    vgl; Beisatz: Hier: Die festgestellten Gewalthandlungen erfolgten nicht während einer Unterbringung in Fremdpflege, der sich der Kläger nicht entziehen konnte, weil zumindest rein rechtlich die Möglichkeit bestand, dass das Autoritätsverhältnis durch seinen (ihm zurechenbaren und von den in § 1 Abs 1 HOG genannten Rechtsträgern bzw Personen verschiedenen) gesetzlichen Vertreter beendet wird. Der Kläger unterlag zwar der Schulpflicht, diese forderte aber nicht den (weiteren) Besuch einer bestimmten (oder der konkreten) Einrichtung. (T3)
  • RS0133504">10 ObS 26/25h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.07.2025 10 ObS 26/25h
    vgl; Beisatz nur wie T1

Schlagworte

Heimkinder; Pflegekinder; Fremdpflege; anspruchsberechtigt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133504

Im RIS seit

31.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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