Norm
HOG §1 Abs1Rechtssatz
Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal „im Rahmen einer Unterbringung“ nach § 1 Abs 1 HOG ist im Falle einer Klägerin, die als „Lehrling“ in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal „im Rahmen einer Unterbringung“ nach Paragraph eins, Absatz eins, HOG ist im Falle einer Klägerin, die als „Lehrling“ in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Heimkinder; Pflegekinder; Fremdpflege; anspruchsberechtigtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133504Im RIS seit
31.03.2021Zuletzt aktualisiert am
08.10.2025