Norm
EuGVVO 2012 Art17 Abs1Rechtssatz
Deliktische Ansprüche fallen nicht unter Art 17 EuGVVO. Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands ist eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen. Dafür ist eine direkte Beziehung erforderlich.Deliktische Ansprüche fallen nicht unter Artikel 17, EuGVVO. Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands ist eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen. Dafür ist eine direkte Beziehung erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131536Im RIS seit
14.08.2017Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025