Norm
MRK Art6 Abs2 IIIRechtssatz
Der Annahme des Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden.Der Annahme des Milderungsgrundes des Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 2, StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126178Im RIS seit
30.09.2010Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025