Norm
StGB §205Rechtssatz
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.Ein Missbrauch iSd Paragraph 205, Absatz eins, StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130916Im RIS seit
05.10.2016Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025