Norm
MRK Art8 II1Rechtssatz
Das Recht, die eigene Abstammung zu kennen fällt in jedem Fall in den Anwendungsbereich des Begriffs Privatleben, der wichtige Aspekte der persönlichen Identität, wie die Kenntnis der Identität des eigenen Erzeugers, beinhaltet. Jäggi gegen die Schweiz
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0127252Im RIS seit
19.12.2011Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025