RS OGH 2025/9/23 9Ob14/17z; 4Ob184/24y; 9Ob43/25a

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Veröffentlicht am 23.09.2025
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Rechtssatz

Nach § 28a KSchG unterliegt auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 28 KSchG. Dessen Voraussetzungen sind etwa auch dann erfüllt, wenn eine vom Unternehmer angekündigte Vorgangsweise bei der Handhabung einer Vertragsbestimmung zahlreiche Kunden eines Unternehmens betrifft.Nach Paragraph 28 a, KSchG unterliegt auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Paragraph 28, KSchG. Dessen Voraussetzungen sind etwa auch dann erfüllt, wenn eine vom Unternehmer angekündigte Vorgangsweise bei der Handhabung einer Vertragsbestimmung zahlreiche Kunden eines Unternehmens betrifft.

Entscheidungstexte

  • RS0131572">9 Ob 14/17z
    Entscheidungstext OGH 24.05.2017 9 Ob 14/17z
    Beisatz: So schon 10 Ob 13/17k. (T1); Veröff: SZ 2017/62
  • RS0131572">4 Ob 184/24y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.03.2025 4 Ob 184/24y
  • RS0131572">9 Ob 43/25a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.09.2025 9 Ob 43/25a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131572

Im RIS seit

05.09.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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