Norm
KSchG §28a Abs1Rechtssatz
§ 28a KSchG erfasst alle weitergehenden gesetzlichen Maßnahmen, die dem Schutz der Verbraucher in den einzelnen in dieser Bestimmung taxativ aufgezählten Schutzbereichen dienen. Es kommen daher auch gesetzliche Gebote oder Verbote nach dem ABGB in Frage. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich um bestimmte gesetzliche Verbote oder Gebote handeln muss.Paragraph 28 a, KSchG erfasst alle weitergehenden gesetzlichen Maßnahmen, die dem Schutz der Verbraucher in den einzelnen in dieser Bestimmung taxativ aufgezählten Schutzbereichen dienen. Es kommen daher auch gesetzliche Gebote oder Verbote nach dem ABGB in Frage. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich um bestimmte gesetzliche Verbote oder Gebote handeln muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131383Im RIS seit
30.05.2017Zuletzt aktualisiert am
24.10.2025