Norm
NWG §4 Abs3Rechtssatz
Eine Grundfläche, an der ein obligatorisches Nutzungsrecht nach § 17 Abs 1 der Wr BauO besteht, unterliegt der Schutzbestimmung des § 4 Abs 3 NWG, wenn sie mit der angrenzenden Liegenschaft als eingefriedeter Haus? bzw Vorgarten genützt wird. In diesem Fall kann sich der Eigentümer der Grundfläche im Notwegeverfahren auf die Schutzbestimmung berufen.Eine Grundfläche, an der ein obligatorisches Nutzungsrecht nach Paragraph 17, Absatz eins, der Wr BauO besteht, unterliegt der Schutzbestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, NWG, wenn sie mit der angrenzenden Liegenschaft als eingefriedeter Haus? bzw Vorgarten genützt wird. In diesem Fall kann sich der Eigentümer der Grundfläche im Notwegeverfahren auf die Schutzbestimmung berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125805Im RIS seit
07.06.2010Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026