Norm
NWG §4 Abs3Rechtssatz
Die Einräumung eines Notwegs ist nicht schon dann nach § 4 Abs 3 4. Fall NWG zu versagen, wenn der geltende Bebauungsplan für ein betroffenes Grundstück keine einem solchen Weg ausdrücklich entsprechende Festlegung vorsieht.Die Einräumung eines Notwegs ist nicht schon dann nach Paragraph 4, Absatz 3, 4. Fall NWG zu versagen, wenn der geltende Bebauungsplan für ein betroffenes Grundstück keine einem solchen Weg ausdrücklich entsprechende Festlegung vorsieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128862Im RIS seit
31.07.2013Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026