Norm
SchwerarbeitsV §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Wesentliches Wesensmerkmal des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV ist der notwendige Wechsel zwischen Tag? und Nachtdienst.Wesentliches Wesensmerkmal des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, SchwerarbeitsV ist der notwendige Wechsel zwischen Tag? und Nachtdienst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126106Im RIS seit
09.09.2010Zuletzt aktualisiert am
24.11.2025