Norm
KSchG §28 Abs1Rechtssatz
Auch die auf Websites und deren Subpages enthaltenen vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen, die der Verwender den auf diesem Wege mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen von vornherein zugrundelegen will, unterliegen der Kontrolle gemäß § 28 KSchG.Auch die auf Websites und deren Subpages enthaltenen vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen, die der Verwender den auf diesem Wege mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen von vornherein zugrundelegen will, unterliegen der Kontrolle gemäß Paragraph 28, KSchG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
OnlineshopEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128261Im RIS seit
28.12.2012Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026