RS OGH 2025/11/18 2Ob59/12h; 6Ob210/17a; 9Ob34/24a; 8Ob64/24f; 10Ob26/24g; 2Ob168/25g

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Veröffentlicht am 18.11.2025
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Rechtssatz

Auch die auf Websites und deren Subpages enthaltenen vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen, die der Verwender den auf diesem Wege mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen von vornherein zugrundelegen will, unterliegen der Kontrolle gemäß § 28 KSchG.Auch die auf Websites und deren Subpages enthaltenen vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen, die der Verwender den auf diesem Wege mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen von vornherein zugrundelegen will, unterliegen der Kontrolle gemäß Paragraph 28, KSchG.

Entscheidungstexte

  • RS0128261">2 Ob 59/12h
    Entscheidungstext OGH 30.08.2012 2 Ob 59/12h
    Beisatz: Die Tatsache, dass darin Individualelemente des Einzelvertrags enthalten sind bzw dass die Website und ihre Subpages allgemeine Informationen enthalten und einer häufigeren Veränderung bzw Aktualisierung unterliegen, ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn die Änderung entweder Teile der Website betrifft, die nicht der Vorformulierung der Vertragsbeziehung dienen oder aber eine solche Vordeterminierung der Vertragsbeziehung auf alle zukünftigen, bis zur nächsten Veränderung abgeschlossenen Verträge angewandt werden soll. Auch in letzterem Fall liegen bezogen auf den Einzelvertrag des Verbrauchers - wenn auch häufig veränderte - vorformulierte Vertragsbedingungen vor. (T1); Veröff: SZ 2012/83
  • RS0128261">6 Ob 210/17a
    Entscheidungstext OGH 24.05.2018 6 Ob 210/17a
  • RS0128261">9 Ob 34/24a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.04.2024 9 Ob 34/24a
    Beisatz: Hier: Webshop. (T2)
  • RS0128261">8 Ob 64/24f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 8 Ob 64/24f
    Beisatz wie T2
  • RS0128261">10 Ob 26/24g
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.02.2025 10 Ob 26/24g
    Beisatz wie T2
  • RS0128261">2 Ob 168/25g
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.11.2025 2 Ob 168/25g
    Beisatz: Hier: Ausführungen auf der Website der Beklagten unter der Rubrik „FAQ“ zum für die Müllentsorgung zu entrichtenden Entgelt. (T3)

Schlagworte

Onlineshop

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128261

Im RIS seit

28.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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