RS OGH 2025/11/19 3Ob7/24m; 3Ob238/23f; 3Ob243/23s; 3Ob10/24b; 9Ob3/24t; 6Ob6/24m; 7Ob36/24f; 9Ob2/2

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Veröffentlicht am 19.11.2025
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Norm

ElWOG §80 Abs2a
ElWOG §76

Rechtssatz

§ 80 Abs 2a ElWOG ist nicht und zwar auch dann nicht auf eine unbedingte ordentliche Kündigung anzuwenden, wenn damit ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu geänderten Bedingungen verbunden wird.Paragraph 80, Absatz 2 a, ElWOG ist nicht und zwar auch dann nicht auf eine unbedingte ordentliche Kündigung anzuwenden, wenn damit ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu geänderten Bedingungen verbunden wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134778

Im RIS seit

04.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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