Norm
KSchG §6 Abs2 Z3Rechtssatz
§ 6 Abs 2 Z 3 KSchG dient der Sicherung der Vertragstreue des Unternehmers und schützt das Vertrauen des Verbrauchers in die vertragliche Zusage seines Partners.Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, KSchG dient der Sicherung der Vertragstreue des Unternehmers und schützt das Vertrauen des Verbrauchers in die vertragliche Zusage seines Partners.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128730Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026