- RS0125374">11 Os 106/09m
Entscheidungstext OGH, AUSL EGMR, AUSL_EGMR 13.10.2009 11 Os 106/09m
- RS0125374">15 Os 30/10s
- RS0125374">15 Os 28/10x
Auch; Beisatz: Eine Konventionsverletzung kann auch durch Zusammenwirken verschiedener Instanzen ausgeglichen werden. (T1); Beisatz: Als Maßstab für den Ausgleich einer Konventionsverletzung durch überlange Verfahrensdauer darf eine vom letztinstanzlichen Gericht sachgerecht (bloß) hypothetisch als angemessen angesehene Strafe angenommen werden, während prozessuale Aspekte außer Betracht bleiben können. (T2)
- RS0125374">Bsw 43521/06
Entscheidungstext AUSL EGMR 20.10.2009 Bsw 43521/06
Beisatz: Hier: Wegfall der Opfereigenschaft nach Abweisung des medienrechtlichen Entschädigungsantrags im aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erneuerten Verfahren. (Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich) (T3)
Veröff: NL 2009,323
- RS0125374">14 Os 155/11t
Entscheidungstext OGH 03.04.2012 14 Os 155/11t
Vgl; Beisatz: Zwar kann schon Untätigkeit des Gerichts in einem bestimmten Abschnitt des Verfahrens einen Verstoß gegen Art 6 Abs 1 MRK bewirken. Tritt aber zu vom Erstgericht berücksichtigten Verfahrensverzögerungen nach dessen Entscheidung eine weitere hinzu, erfordert dies nicht zwingend eine weitere Strafreduktion. (T4)
- RS0125374">Bsw 38433/09
Entscheidungstext AUSL EGMR 07.06.2012 Bsw 38433/09
Beisatz: Hier. Kein Wegfall der Opfereigenschaft durch nachträgliche Zuweisung umstrittener Frequenzen an eine Sendeanstalt ohne implizite Anerkennung der Konventionsverletzung. (Centro Europa 7 S.r.l. und Di Stefano gg. Italien) (T5)
Veröff: NL 2012,176
- RS0125374">12 Os 57/14w
Entscheidungstext OGH 25.09.2014 12 Os 57/14w
Auch
- RS0125374">Bsw 26828/06
Entscheidungstext AUSL EGMR 26.06.2012 Bsw 26828/06
Auch; Beisatz: Hier: Die Anerkennung von Menschenrechtsverletzungen und die Erteilung unbefristeter Aufenthaltstitel für die sogenannten „Ausradierten“ stellt angesichts der beträchtlichen Zeitraums der von diesen erfahrenen (rechtlichen) Unsicherheit und mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen der „Ausradierung“ keine ausreichende Wiedergutmachung dar. (Kuric u.a. gg. Slowenien [GK]) (T6)
Veröff: NL 2012,198
- RS0125374">Bsw 61654/08
Entscheidungstext AUSL EGMR 03.07.2012 Bsw 61654/08
Auch; Beisatz: Bei einer Beschwerde über Emissionen einer Betriebsanlage reicht der Wegfall der Expositionsquelle nicht aus, um die Opfereigenschaft zu beseitigen. (Martínez Martínez und Pino Manzano gg. Spanien (T7)
Veröff: NL 2012,232
- RS0125374">11 Os 87/14z
Entscheidungstext OGH 03.02.2015 11 Os 87/14z
Auch
- RS0125374">Bsw 77/07
Entscheidungstext AUSL EGMR 07.01.2014 Bsw 77/07
Auch; Beisatz: Hier: Kein Wegfall der Opfereigenschaft hinsichtlich der Unmöglichkeit eines verheirateten Paares, seinen Kindern bei der Geburt den Nachnamen der Mutter zu übertragen, durch nachträgliche Genehmigung, dem vom Vater abgeleiteten Familiennamen des Kindes jenen der Mutter hinzuzufügen. (Cusan und Fazzo gg. Italien) (T8)
Veröff: NL 2014,54
- RS0125374">Bsw 70945/11
Entscheidungstext AUSL EGMR 08.04.2014 Bsw 70945/11
Vgl auch; Beisatz: Eine Religionsgemeinschaft kann auch nach Aufhebung der die Konventionsverletzung begründenden Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof behaupten, Opfer einer Verletzung von Art 9 MRK und Art 11 MRK zu sein, wenn sie die Verweigerung der Wiedereintragung ihrer Rechtsstellung direkt betraf. (Magyar Keresztény Mennonita Egyház u.a. gg. Ungarn) (T9)
Veröff: NL 2014,135
- RS0125374">Bsw 2260/10
Entscheidungstext AUSL EGMR 10.07.2014 Bsw 2260/10
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein Wegfall der Opfereigenschaft im Hinblick auf eine behauptete Verletzung von Art 8 MRK durch verweigerte Familienzusammenführung mangels ausdrücklicher Anerkennung der Verletzung und angemessener Wiedergutmachung. (Tanda-Muzinga gg. Frankreich) (T10)
Veröff: NL 2014,298
- RS0125374">Bsw 54648/09
Entscheidungstext AUSL EGMR 23.10.2014 Bsw 54648/09
Vgl auch; Veröff: NL 2014,406
- RS0125374">21 Os 4/16w
Entscheidungstext OGH 27.06.2017 21 Os 4/16w
Vgl auch
- RS0125374">14 Os 114/17x
Vgl
- RS0125374">Bsw 14793/08
Entscheidungstext AUSL EGMR 10.03.2015 Bsw 14793/08
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die schließlich erteilte Zustimmung zur Vornahme einer Geschlechtsumwandlung kann nicht als Anerkennung der Verletzung des Rechts des Bf auf Achtung seines Privatlebens gewertet werden, die durch die jahrlange Verweigerung der Zustimmung begründet wurde. (Y. Y. gg. die Türkei) (T11)
Veröff: NL 2015,118
- RS0125374">Bsw 14097/12
Entscheidungstext AUSL EGMR 10.03.2015 Bsw 14097/12
Vgl auch; Beisatz: Eine Reduktion der Haftstrafe kann eine angemessene Wiedergutmachung für schlechte materielle Haftbedingungen bieten, vorausgesetzt sie erfolgt auf eine ausdrückliche und messbare Weise. (Varga u.a. gg. Ungarn) (T12)
Veröff: NL 2015,160
- RS0125374">24 Ds 3/17a
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
- RS0125374">Bsw 41107/10
Entscheidungstext AUSL EGMR 28.05.2015 Bsw 41107/10
Auch; Beisatz: Hier: Kein Wegfall der Opfereigenschaft durch außergerichtliche Einigung auf eine Entschädigung für das Opfer einer Vergewaltigung, weil die durch die Mängel im Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter begründete Verletzung von Art 3 MRK nicht anerkannt wurde. (Y. gg. Slowenien) (T13)
Veröff: NL 2015,220
- RS0125374">Bsw 8824/09
Entscheidungstext AUSL EGMR 09.07.2015 Bsw 8824/09
Auch; Beisatz: Hier: Kein Wegfall der Opfereigenschaft trotz Berücksichtigung der langen Dauer der Untersuchungshaft, weil damit keine Anerkennung der Verletzung der MRK verbunden war. (El Khoury gg. Deutschland) (T14)
Veröff: NL 2015,320
- RS0125374">Bsw 3427/13
Entscheidungstext AUSL EGMR 03.11.2015 Bsw 3427/13
Auch; Beisatz: Trotz Anerkennung der Konventionsverletzung und Zuspruch einer Entschädigung besteht die Opfereigenschaft fort, wenn es die zuständigen Behörden verabsäumt haben, die der Beschwerde zugrunde liegenden Mängel zu beseitigen. (Hadzimejlic u.a. gg. Bosnien-Herzegowina) (T15)
Veröff: NL 2015,493
- RS0125374">Bsw 10511/10
Entscheidungstext AUSL EGMR 26.04.2016 Bsw 10511/10
Auch; Beisatz: Eine Entscheidung oder Maßnahme zugunsten eines Bf. reicht grundsätzlich nicht aus, um ihm seine Opfereigenschaft zu nehmen, solange die nationalen Behörden nicht die Verletzung der Konvention ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und Wiedergutmachung dafür geleistet haben. (T16); Veröff: NL 2016,110
- RS0125374">Bsw 33060/10
Entscheidungstext AUSL EGMR 05.04.2016 Bsw 33060/10
Auch; Veröff: NL 2016,129
- RS0125374">Bsw 43494/09
Entscheidungstext AUSL EGMR 23.02.2016 Bsw 43494/09
Vgl auch; Veröff: NL 2016,170
- RS0125374">Bsw 67259/14
Entscheidungstext AUSL EGMR 09.02.2017 Bsw 67259/14
Auch; Beis wie T16; Veröff: NL 2017,41
- RS0125374">11 Os 78/20k
Vgl; Beis wie T2
- RS0125374">Bsw 18052/11
Entscheidungstext AUSL EGMR 18.07.2017 Bsw 18052/11
Auch; Beis wie T16; Beisatz: Hier: Kein Verlust der Opfereigenschaft im Hinblick auf behauptete Verletzung von Art 5 MRK durch unzureichende psychiatrische Behandlung eines psychisch kranken Straftäters, weil die finanzielle Wiedergutmachung nicht ausreichend war und eine Behebung der Mängel nur vorübergehend stattfand. (Rooman gg. Belgien) (T17)
- RS0125374">14 Os 48/21x
Entscheidungstext OGH 16.11.2021 14 Os 48/21x
Vgl; Beisatz: Fortbestehen der Opfereigenschaft wird nicht schlüssig und bestimmt dargelegt, wenn der Erneuerungswerber bloß weitere Aspekte einer Durchsuchung von Orten als Verstoß gegen Art 6 und Art 8 MRK aufgreifen will, obwohl seinem Rechtsschutzinteresse bereits dadurch umfassend Rechnung getragen wurde, dass das Oberlandesgericht die gerichtlich bewilligte Anordnung und Durchführung dieser Durchsuchung insgesamt für (grund?)rechtswidrig erklärt und (der Sache nach) auch eine dadurch bewirkte Verletzung von Art 8 MRK anerkannt hat. (T18)
- RS0125374">Bsw 31446/12
Entscheidungstext AUSL EGMR 08.02.2018 Bsw 31446/12
Auch; Beisatz: Die Opfereigenschaft entfällt auch, wenn ein gegen die umstrittene Maßnahme gerichtetes Rechtsmittel erfolgreich ist und zu deren Aufhebung führt, das Gericht seine Entscheidung jedoch nicht auf eine Verletzung der MRK stützt. (Ben Faiza gg Frankreich) (T19)
- RS0125374">Bsw 51595/07
Entscheidungstext AUSL EGMR 10.07.2018 Bsw 51595/07
Auch; Beisatz: Hier: Kein Wegfall der Opfereigenschaft im Hinblick auf die behauptete Verletzung der Vereinigungsfreiheit durch die Wiedereintragung einer zwangsweise aufgelösten Stiftung, weil keine Entschädigung gewährt wurde. (Zehra Foundation u.a. gg die Türkei) (T20); Veröff: NL 2018,361
- RS0125374">Bsw 55216/08
Entscheidungstext AUSL EGMR 11.10.2018 Bsw 55216/08
Auch; Veröff: NL 2018,452
- RS0125374">14 Os 24/23w
vgl
- RS0125374">Bsw 18052/11
Entscheidungstext AUSL 31.01.2019 Bsw 18052/11
vgl; Beisatz wie T16; Beisatz wie T17
- RS0125374">Bsw 497/17
vgl
Anm: Veröff: NL 2019,230
- RS0125374">Bsw 4782/18
vgl
Anm: Veröff: NL 2019,398
- RS0125374">15 Os 116/25k
Entscheidungstext OGH 19.11.2025 15 Os 116/25k
vgl
- RS0125374">Bsw 6780/18
Entscheidungstext AUSL 22.10.2020 Bsw 6780/18
vgl; Beisatz: Hier: Kein Wegfall der Opfereigenschaft, da die innerstaatlichen Gerichte zwar anerkannten, dass die an einem Strafgefangenen regelmäßig und ohne konkreten Anlass vorgenommenen Leibesvisitationen wegen des damit einhergehenden schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht rechtswidrig gewesen waren, sie allerdings, als sie dem Betroffenen Verfahrenshilfe für die Erhebung einer Amtshaftungsklage verweigerten, die Ansicht vertraten, dass die Gewährung einer Entschädigung für den durch die (offenkundige) Verletzung von Art 3 MRK verursachten immateriellen Schaden nicht notwendig war. (Roth gg Deutschland) (T21)
Anm: Veröff: NL 2020,1848