Norm
StPO §281 Abs1 Z4Rechtssatz
Mit der dem Privatbeteiligten eingeräumten Nichtigkeitsbeschwerde kann ausschließlich die Abweisung eines Beweisantrags (§ 55 StPO), nicht aber sonstige Anträge geltend gemacht werden.Mit der dem Privatbeteiligten eingeräumten Nichtigkeitsbeschwerde kann ausschließlich die Abweisung eines Beweisantrags (Paragraph 55, StPO), nicht aber sonstige Anträge geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130946Im RIS seit
24.10.2016Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026