Norm
DSG §34 Abs1Rechtssatz
Die Bestimmungen über die Fristen in § 85 Abs 4 GOG orientieren sich an den Fristenbestimmungen des § 34 Abs 1 DSG. Es sind daher auch die in § 85 Abs 4 GOG geregelten Fristen als von Amts wegen wahrzunehmende Präklusivfristen zu beurteilen.Die Bestimmungen über die Fristen in Paragraph 85, Absatz 4, GOG orientieren sich an den Fristenbestimmungen des Paragraph 34, Absatz eins, DSG. Es sind daher auch die in Paragraph 85, Absatz 4, GOG geregelten Fristen als von Amts wegen wahrzunehmende Präklusivfristen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130480Im RIS seit
18.01.2016Zuletzt aktualisiert am
06.03.2026