Norm
StPO §86 Abs2Rechtssatz
§ 498 Abs 3 StPO regelt den gegenüber bloßer Beschwerde gegen einen nach § 494 StPO oder § 494a StPO ergangenen Beschluss speziellen Fall ergriffener Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, womit in solchen Fällen für die von § 498 Abs 2 zweiter Satz StPO angesprochene Ausnahme kein Raum bleibt.Paragraph 498, Absatz 3, StPO regelt den gegenüber bloßer Beschwerde gegen einen nach Paragraph 494, StPO oder Paragraph 494 a, StPO ergangenen Beschluss speziellen Fall ergriffener Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, womit in solchen Fällen für die von Paragraph 498, Absatz 2, zweiter Satz StPO angesprochene Ausnahme kein Raum bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127459Im RIS seit
08.02.2012Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026