Norm
EuGVVO Art15 Abs1 litcRechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist im Fall eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem bestimmten Verbraucher für die Anwendbarkeit des Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO zu ermitteln, ob vor dem möglichen Vertragsschluss mit diesem Verbraucher Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Gewerbetreibende Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wollte, die in anderen Mitgliedstaaten wohnhaft sind, darunter in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der fragliche Verbraucher seinen Wohnsitz hat, und zwar in dem Sinne, dass der Gewerbetreibende zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war.Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist im Fall eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem bestimmten Verbraucher für die Anwendbarkeit des Artikel 15, Absatz eins, Litera c, EuGVVO zu ermitteln, ob vor dem möglichen Vertragsschluss mit diesem Verbraucher Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Gewerbetreibende Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wollte, die in anderen Mitgliedstaaten wohnhaft sind, darunter in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der fragliche Verbraucher seinen Wohnsitz hat, und zwar in dem Sinne, dass der Gewerbetreibende zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128705Im RIS seit
03.06.2013Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026