Norm
StGB §39Rechtssatz
Das Gewaltschutzgesetz 2019 BGBl I 2019/105 hat aus § 39 StGB eine reine Strafrahmenvorschrift gemacht. Hievon ausgehend ist – im Unterschied zur früheren Rechtslage (RIS-Justiz RS0125294) – Nichtigkeit aus Z 11 erster Fall auch dann gegeben, wenn das Gericht eine Strafrahmenerweiterung nach § 39 StGB zu Unrecht verneint hat.Das Gewaltschutzgesetz 2019 BGBl römisch eins 2019/105 hat aus Paragraph 39, StGB eine reine Strafrahmenvorschrift gemacht. Hievon ausgehend ist – im Unterschied zur früheren Rechtslage (RIS-Justiz RS0125294) – Nichtigkeit aus Ziffer 11, erster Fall auch dann gegeben, wenn das Gericht eine Strafrahmenerweiterung nach Paragraph 39, StGB zu Unrecht verneint hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133690Im RIS seit
23.08.2021Zuletzt aktualisiert am
09.04.2026