Norm
ABGB §932 Abs1Rechtssatz
Bietet ein Dritter die Mängelbehebung an, ohne dabei aber auf den konkreten Vertragspartner zu verweisen, ist dies nicht als Angebot des Vertragspartners an den Käufer zu werten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abgasskandal, Dieselskandal, AbschalteinrichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134544Im RIS seit
24.11.2023Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026