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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1400Rechtssatz
Das vom steuerpflichtigen Karteninhaber vertragsgemäße Verhalten (im Deckungsverhältnis), welches sich im Verlust der tatsächlichen Verfügungsmöglichkeit und in einer Minderung seines Vermögens niederschlägt, ist - neben der Zahlung einer allfälligen Kartengebühr - der Ausgleich des von der Kreditkartengesellschaft zunächst getragenen Aufwands. Entscheidend für den tatsächlichen Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und einer Vermögensminderung beim Steuerpflichtigen und somit für den Zeitpunkt des steuerlichen Abflusses ist daher - wie bei Überweisungsaufträgen (vgl. dazu VwGH 22.1.2004, 98/14/0025; 19.5.1992, 92/14/0011) - die Abbuchung vom Girokonto des Steuerpflichtigen. Bis zum Zeitpunkt des Einzugs befinden sich die eingezogenen Beträge noch im Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen. Erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs scheiden sie aus dem Dispositionsbereich des Steuerpflichtigen aus und tritt ein wirtschaftlicher Vermögensabgang bei diesem ein. Dementsprechend liegt im Zeitpunkt der Kreditkartenzahlung durch den Karteninhaber noch keine Vermögensminderung und damit kein steuerlicher Abfluss bei diesem vor.Das vom steuerpflichtigen Karteninhaber vertragsgemäße Verhalten (im Deckungsverhältnis), welches sich im Verlust der tatsächlichen Verfügungsmöglichkeit und in einer Minderung seines Vermögens niederschlägt, ist - neben der Zahlung einer allfälligen Kartengebühr - der Ausgleich des von der Kreditkartengesellschaft zunächst getragenen Aufwands. Entscheidend für den tatsächlichen Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und einer Vermögensminderung beim Steuerpflichtigen und somit für den Zeitpunkt des steuerlichen Abflusses ist daher - wie bei Überweisungsaufträgen vergleiche dazu VwGH 22.1.2004, 98/14/0025; 19.5.1992, 92/14/0011) - die Abbuchung vom Girokonto des Steuerpflichtigen. Bis zum Zeitpunkt des Einzugs befinden sich die eingezogenen Beträge noch im Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen. Erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs scheiden sie aus dem Dispositionsbereich des Steuerpflichtigen aus und tritt ein wirtschaftlicher Vermögensabgang bei diesem ein. Dementsprechend liegt im Zeitpunkt der Kreditkartenzahlung durch den Karteninhaber noch keine Vermögensminderung und damit kein steuerlicher Abfluss bei diesem vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2021130003.J05Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025