RS Vwgh 2025/4/23 Ra 2023/16/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2025
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32/06 Verkehrsteuern

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/16/0146 E 26. Februar 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Pfandrechtlich auf dem erworbenen Grundstück sichergestellte Forderungen können nur dann in die Gegenleistung einbezogen werden, wenn sich der Erwerber der Liegenschaft vertraglich verpflichtet hat, den bisherigen Eigentümer bezüglich der hypothekarisch sichergestellten Verpflichtungen schad- und klaglos zu halten, wobei das zwischen den Ertragsteilen bestehende Innenverhältnis maßgeblich ist (Hinweis E 18. April 1974, 1585/73, VwSlg 4674 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023160081.L02

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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